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Zahlungsfrist auf der Rechnung: übliche Fristen, Verzug und Verzugszins

Die Zahlungsfrist bestimmt, wie schnell Ihr Geld auf dem Konto ist – und was passiert, wenn der Kunde nicht zahlt. In der Schweiz gibt es dafür klarere Regeln als viele denken. Hier die wichtigsten Punkte für Freelancer und Selbständige.

Gibt es eine gesetzliche Zahlungsfrist?

Nein, ein fixer gesetzlicher Standard existiert nicht. Die Frist ergibt sich aus Ihrer Vereinbarung mit dem Kunden – im Vertrag, in der Offerte oder eben auf der Rechnung. Was nicht geregelt ist, gilt als sofort fällig (Art. 82 OR): Der Schuldner muss leisten, sobald Sie es verlangen.

In der Praxis haben sich drei Fristen etabliert:

  • 10 Tage – für kleine Beträge und laufende Aufträge
  • 30 Tage – der Standard im Business-to-Business-Bereich
  • 45/60 Tage – bei Grosskonzernen und öffentlichen Verwaltungen manchmal üblich, für kleine Anbieter aber liquiditätsmässig unangenehm

Empfehlung: 30 Tage als Standard vorgeben, kürzere Fristen aktiv aushandeln. Alles, was Sie schon in der Offerte festhalten, ist später schwerer anfechtbar.

Die Frist korrekt auf der Rechnung

Formulieren Sie die Frist eindeutig und am besten mit konkretem Datum. Statt nur «zahlbar innert 30 Tagen» schreiben Sie: «Zahlbar innert 30 Tagen, bis 15. September 2026». Auf der QR-Rechnung gehört das Fälligkeitsdatum ins Feld «Zahlbar bis» – dann sieht der Kunde beim Scannen sofort, was gilt.

Zwei Ergänzungen, die sich bewähren:

  • Skonto erwähnen, falls Sie einen Frühzahlungsrabatt geben – mehr dazu im Artikel Skonto anbieten.
  • Verzugszins ankündigen: «Bei Verzug werden 5 % Verzugszins berechnet.» Das ist keine Pflicht, erhöht aber den Druck auf säumige Zahler.

Was gilt bei Verzug?

Der Verzug beginnt mit dem Ablauf der Zahlungsfrist – Sie müssen nicht einmal mahnen, wenn die Frist auf der Rechnung steht (bei bestimmten Fälligkeitstag nach Art. 102 OR). Ab diesem Moment haben Sie zwei Ansprüche:

  1. Verzugszins von 5 % – gesetzlich verankert in Art. 104 OR, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Sie können den Zins einfach auf die Mahnung aufschlagen; einocketn müssen Sie ihn nicht sofort, aber Sie dürfen.
  2. Mahnkosten – tatsächlich entstandene Kosten (Porto, Betreibungsgebühren) können Sie weitergeben. Pauschale Mahngebühren sind ohne vertragliche Grundlage heikel.

Bleibt der Kunde stumm, ist die Betreibung das nächste Mittel. Das Schweizer Betreibungswesen ist für Gläubiger günstig und unkompliziert: Ein Betreibungsbegehren beim zuständigen Amt kostet eine Gebühr von wenigen Franken und alleine die Androhung wirkt bei den meisten Kunden. Eine ausführliche Anleitung zum Thema finden Sie im Artikel Schneller bezahlt werden.

Frist und QR-Rechnung kombinieren

Die QR-Rechnung macht Zahlungsfristen wirksamer, weil das Bezahlen keine Hürde mehr ist: Kunde scannt den Code, Betrag und Datum sind vorgefüllt, die Zahlung ist in zehn Sekunden ausgelöst. Wer seine Fristen mit der QR-Rechnung kombiniert, kann die effektive Zahlungsdauer oft um eine bis zwei Wochen senken. Mit dem gratis Rechnungsgenerator erstellen Sie solche Rechnungen in unter einer Minute.

Zahlungsfrist im Griff behalten: Drei Regeln

  1. Frist vor dem Auftrag klären – nicht erst auf der Rechnung überraschen.
  2. Konkretes Datum statt blosser Tageszahl – vermeidet Auslegungsstreit.
  3. Konsequent mahnen – freundlich nach 7 Tagen Verzug, schärfer nach 14, Betreibung als letzte Stufe.

Wer das Zahlungswesen systematisch angehen will, findet auf gründer-schweiz.ch einen Praxisguide zu Rechnungen und Zahlungszielen im Tool-Einsatz, und auf buchhaltung-für-selbständige.ch wird erklärt, wie Sie offene Rechnungen (Debitoren) systematisch im Griff behalten.

Hinweis: Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.

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