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Rechnungsnummer richtig vergeben: fortlaufend, eindeutig, plausibel

Die Rechnungsnummer wirkt wie eine Kleinigkeit – bis eine Zahlung nicht zugeordnet werden kann, eine Rechnung doppelt gestellt wurde oder die MWST-Kontrolle Fragen stellt. Wer von Anfang an ein sauberes Nummerierungssystem verwendet, erspart sich später viel Sucherei. Hier erfahren Sie, was in der Schweiz Pflicht ist und welche Formate sich bewährt haben.

Was das Gesetz tatsächlich verlangt

Für alle, die MWST abrechnen, gilt: Jede Rechnung braucht eine einmalige, fortlaufende Nummer (Art. 26 Abs. 1 Bst. g MWSTG). Die Nummer muss aus einer oder mehreren Zahlenreihen bestehen, die jeweils mindestens eine Ziffer enthalten und das heisst in der Praxis: Sie darf pro Rechnungsempfänger nicht doppelt vorkommen und sollte ohne Lücken aufsteigend vergeben werden.

Wichtig zu wissen:

  • Einmalig pro Empfänger: Die gleiche Nummer darf nicht zweimal an denselben Kunden gehen. Am einfachsten machen Sie die Nummer global einmalig.
  • Fortlaufend heisst lückenlos idealerweise: Wer MWST-pflichtig ist, sollte keine Nummern auslassen oder wild rückwärts nummerieren. Lücken führen bei einer Prüfung zu Rückfragen.
  • Auch ohne MWST-Pflicht empfohlen: Wer unter der Umsatzgrenze von CHF 100'000 bleibt, ist nicht formal an eine fortlaufende Nummerierung gebunden. Trotzdem lohnt sich das System – für Ihre eigene Buchhaltung und für Zuordnungsfragen mit Kunden.

Bewährte Formate für Selbständige und kleine Firmen

Es gibt keine Vorschrift, wie die Nummer auszusehen hat. Bewährt haben sich drei Varianten:

Format Beispiel Geeignet für
Jahr + Sequenz 2026-041 Die meisten Freelancer und Einzelfirmen
Präfix + Jahr + Sequenz RE-2026-041 Wer zusätzlich Offerten (OF-) und Gutschriften (GU-) nummeriert
Kunde + Jahr + Sequenz MUST-2026-007 Wer viele wiederkehrende Aufträge desselben Kunden hat

Unser Tipp: Beginnen Sie mit dem einfachen Format 2026-001. Das Jahr im Präfix hat einen angenehmen Nebeneffekt: Jedes Jahr startet die Sequenz wieder bei 001, ohne dass die Nummern jemals doppelt vorkommen – Eindeutigkeit bleibt gewährleistet.

Darf die Nummer pro Kunde neu beginnen?

Ja, das ist zulässig, solange jeder Kombination aus Kunde und Nummer eindeutig bleibt. Kundenspezifische Präfixe wie KUNDE-2026-012 erfüllen das. Für die meisten Selbständigen ist das aber unnötige Komplexität – eine globale Sequenz ist einfacher und genügt vollständig.

Die drei häufigsten Fehler

  1. Nummern doppelt vergeben – passiert leicht, wenn Rechnungen aus Excel, E-Mail-Vorlagen und Software parallel entstehen. Einheitlich eine Quelle zu nutzen (oder Software, die automatisch nummeriert) löst das Problem.
  2. Vorläufige Nummern vergeben und später löschen – eine gestellte Rechnung sollten Sie nie physisch löschen. Bei Storno stellen Sie eine Gutschrift mit eigener Nummer.
  3. Nummerierung erst ab Zahlungseingang – die Rechnungsnummer entsteht mit dem Stellen der Rechnung, nicht mit der Bezahlung.

Rechnungsnummer und QR-Referenz: zwei verschiedene Dinge

Verwechseln Sie die Rechnungsnummer nicht mit der QR-Referenznummer der QR-Rechnung. Die QR-Referenz (27 Stellen) wandert mit der Zahlung durch das Zahlungssystem und dient der automatischen Zuordnung des Zahlungseingangs auf Ihrem Konto. Es ist gängige Praxis, die Rechnungsnummer in die QR-Referenz einzubetten – so landet bei jedem Zahlungseingang sofort klar, welche Rechnung bezahlt wurde. Wer das Thema vertiefen will, findet im Artikel zur QR-Rechnung mehr Details.

Werkzeuge, die automatisch nummerieren

Manuelle Nummernkreise in Excel funktionieren bis etwa zehn Rechnungen pro Jahr problemlos. Danach lohnt sich ein System: Unser QR-Rechnungsgenerator vergibt die Nummer manuell, aber Sie können Ihre Sequenz einfach selbst weiterführen. Wer wöchentlich rechnet, sollte über eine richtige Rechnungssoftware nachdenken – der Vergleich der besten Rechnungsprogramme zeigt die Optionen, und auf rechnungslösungen.ch gibt es aktuelle Rechnungssoftware-Vergleiche und Vorlagen aus der Schweiz.

Wenn Sie gerade erst gegründet haben: Auf firma-grunden.ch finden Sie eine anbieterübergreifende Übersicht zur Firmengründung, und der Guide selbständig machen in der Schweiz auf selbständige.ch führt durch die ersten offiziellen Schritte.

Kurz zusammengefasst

  • Rechnungsnummern müssen bei MWST-Pflicht einmalig und fortlaufend sein (Art. 26 MWSTG).
  • 2026-001 reicht als Format völlig aus – Hauptsache konsequent und lückenlos.
  • Keine Nummer doppelt, keine Rechnung löschen, Gutschriften statt Storno.
  • QR-Referenz und Rechnungsnummer sauber trennen oder bewusst verknüpfen.

Hinweis: Dieser Artikel ist keine Rechts- oder Steuerberatung.

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